{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Regeln von York und Antwerpen","description":"Reeder, Verlader und Versicherer greifen auf die Regeln von York und Antwerpen (YAR) zurück, sobald ein Schiffsführer in Seenot ausserordentliche Massnahmen zum Schutz von Schiff und Ladung ergreift – etwa das Werfen von Gütern über Bord oder einen ungeplanten Nothafenanlauf. Die YAR legen fest, welche Aufwendungen und Opfer als «grosse Haverei» (General Average) anerkannt werden und wie die Kosten proportional auf alle an der Reise beteiligten Interessen – Schiff, Ladung, Fracht – aufgeteilt we","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/regeln-von-york-und-antwerpen","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T14:46:12.818693","citation":"https://www.mdpi.com/journal/sustainability","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/regeln-von-york-und-antwerpen","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Regeln von York und Antwerpen · Reeder, Verlader und Versicherer greifen auf die Regeln von York und Antwerpen (YAR) zurück, sobald ein Schiffsführer in Seenot ausserordentliche Massnahmen zum Schutz von Schiff und Ladung ergreift – etwa das Werfen von Gütern über Bord oder einen ungeplanten Nothafenanlauf. · Quelle: https://www.mdpi.com/journal/sustainability"}