{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Ruhezeit im Strassengüterverkehr","description":"Ein Fahrer im gewerblichen Strassengüterverkehr hat nach einer Lenkzeit zwingend Ruhe einzulegen – wann und wie lange, schreibt die EU-Verordnung 561/2006 verbindlich vor. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 zusammenhängende Stunden; unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf 9 Stunden verkürzt werden, muss dann aber in der Folgewoche ausgeglichen werden. Die wöchentliche Ruhezeit umfasst grundsätzlich 45 Stunden und darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Kontrollen erfolgen über de","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/ruhezeit-im-strassengueterverkehr","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T20:03:55.623301","citation":"https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0561","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/ruhezeit-im-strassengueterverkehr","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Ruhezeit im Strassengüterverkehr · Ein Fahrer im gewerblichen Strassengüterverkehr hat nach einer Lenkzeit zwingend Ruhe einzulegen – wann und wie lange, schreibt die EU-Verordnung 561/2006 verbindlich vor. · Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0561"}