{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"SECO Bewilligung","description":"Schweizer Exporteure und Importeure, die kontrollierte Güter handeln wollen, müssen beim SECO eine Bewilligung beantragen, bevor die Ware die Grenze passiert. Die SECO-Bewilligung wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft erteilt und ist vor allem für drei Kategorien relevant: Dual-Use-Güter (Produkte und Technologien mit ziviler und militärischer Anwendung), Kriegsmaterial sowie Waren, die unter Wirtschaftssanktionen fallen. Der Antrag erfordert Angaben zum Endverwendungszweck, zum Empfänger un","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/seco-bewilligung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-18T19:31:32.830707","citation":"https://www.seco.admin.ch","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/seco-bewilligung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"SECO Bewilligung · Schweizer Exporteure und Importeure, die kontrollierte Güter handeln wollen, müssen beim SECO eine Bewilligung beantragen, bevor die Ware die Grenze passiert. · Quelle: https://www.seco.admin.ch"}