{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Selbstanzeige Exportkontrolle","description":"Eine Selbstanzeige im Exportkontrollrecht ist die freiwillige, eigeninitiative Offenlegung eines vermuteten oder tatsächlich begangenen Verstosses gegen Exportkontroll- oder Embargovorschriften gegenüber der zuständigen Behörde – noch bevor eine behördliche Untersuchung eingeleitet wurde. Typische Anlässe sind entdeckte Fehler bei der Güterkontrollklassifizierung, nachträglich festgestellte Lieferungen an sanktionierte Empfänger oder fehlende Ausfuhrgenehmigungen. In den USA (BIS, OFAC), in Deut","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/selbstanzeige-exportkontrolle","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-18T19:48:41.738011","citation":"https://www.bafa.de/DE/Wirtschaftsbereich/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeige_node.html","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/selbstanzeige-exportkontrolle","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Selbstanzeige Exportkontrolle · Eine Selbstanzeige im Exportkontrollrecht ist die freiwillige, eigeninitiative Offenlegung eines vermuteten oder tatsächlich begangenen Verstosses gegen Exportkontroll- oder Embargovorschriften gegenüber der zuständigen Behörde – noch bevor eine behördliche Untersuchung eingeleitet wurde. · Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaftsbereich/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeige_node.html"}