{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Steuerbefreiung bei Ausfuhr","description":"Exportierende Unternehmen und Spediteure wenden die Steuerbefreiung bei Ausfuhr an, um Warenlieferungen in Drittländer von der Umsatzsteuer auszunehmen. Grundlage ist das Bestimmungslandprinzip: Waren werden dort besteuert, wo sie tatsächlich verbraucht werden, nicht im Ursprungsland. Der Exporteur schuldet auf die Ausfuhrlieferung keine Umsatzsteuer, behält aber das volle Recht auf Vorsteuerabzug für alle eingesetzten Vorleistungen – ein wesentlicher Unterschied zur echten Steuerbefreiung ohne ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/steuerbefreiung-bei-ausfuhr","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T17:08:34.164511","citation":"https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Export/Umsatzsteuer-Export_node.html","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/steuerbefreiung-bei-ausfuhr","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Steuerbefreiung bei Ausfuhr · Exportierende Unternehmen und Spediteure wenden die Steuerbefreiung bei Ausfuhr an, um Warenlieferungen in Drittländer von der Umsatzsteuer auszunehmen. · Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Export/Umsatzsteuer-Export_node.html"}