{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Steuerschuldumkehr","description":"Im Moment der Leistungserbringung greift die Steuerschuldumkehr: Nicht der Lieferant oder Dienstleister meldet die Umsatzsteuer an, sondern der Empfänger der Leistung schuldet sie dem Fiskus und rechnet sie intern ab. Der Mechanismus – auch Reverse-Charge-Verfahren genannt – ist im grenzüberschreitenden B2B-Geschäft innerhalb der EU weit verbreitet, gilt aber auch für bestimmte inländische Umsätze, etwa im Bauwesen oder beim Handel mit bestimmten Materialien wie Industrieschrott. Wer vorsteuerab","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/steuerschuldumkehr","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T17:13:25.420318","citation":"https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0112","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/steuerschuldumkehr","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Steuerschuldumkehr · Im Moment der Leistungserbringung greift die Steuerschuldumkehr: Nicht der Lieferant oder Dienstleister meldet die Umsatzsteuer an, sondern der Empfänger der Leistung schuldet sie dem Fiskus und rechnet sie intern ab. · Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0112"}