{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Verbindliche Zolltarifauskunft","description":"Im Unterschied zu einer unverbindlichen Zolltarifauskunft verpflichtet die Verbindliche Zolltarifauskunft (VZA) sowohl den Inhaber als auch die ausstellende Zollbehörde rechtlich auf eine bestimmte Tarifnummer für ein genau definiertes Produkt. Importeure und Spediteure beantragen sie vor grösseren Wareneingängen, indem sie eine detaillierte Anfrage mit technischen Unterlagen, Fotos oder Mustern bei der zuständigen Zollbehörde einreichen. Die erteilte Auskunft ist in der Regel drei Jahre gültig ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/verbindliche-zolltarifauskunft","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T15:16:37.194602","citation":"https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/calculation-customs-duties/customs-tariff/binding-tariff-information-bti_en","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/verbindliche-zolltarifauskunft","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Verbindliche Zolltarifauskunft · Im Unterschied zu einer unverbindlichen Zolltarifauskunft verpflichtet die Verbindliche Zolltarifauskunft (VZA) sowohl den Inhaber als auch die ausstellende Zollbehörde rechtlich auf eine bestimmte Tarifnummer für ein genau definiertes Produkt. · Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/calculation-customs-duties/customs-tariff/binding-tariff-information-bti_en"}