{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Verfahren 42","description":"Das Verfahren 42, auch Zollverfahren 42 oder Regime 42 genannt, erlaubt die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat ohne Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Waren unmittelbar anschliessend als innergemeinschaftliche Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat weitergeliefert werden. Die Mehrwertsteuer wird erst im Bestimmungsland durch den Erwerber abgerechnet. Voraussetzungen sind gültige Mehrwertsteuernummern des Importeurs im Einfuhrland und des Empfängers im Be","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/verfahren-42","inLanguage":"de","dateModified":"2026-07-21T22:24:18.001485","citation":"https://www.kmlz.de/en/exemption-import-vat-under-so-called-procedure-42","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/verfahren-42","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Verfahren 42 · Das Verfahren 42, auch Zollverfahren 42 oder Regime 42 genannt, erlaubt die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat ohne Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Waren unmittelbar anschliessend als innergemeinschaftliche Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat weitergeliefert werden. · Quelle: https://www.kmlz.de/en/exemption-import-vat-under-so-called-procedure-42"}