{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Verzollung","description":"Erst durch die abgeschlossene Verzollung darf eine Sendung rechtmässig in ein Zollgebiet eingeführt oder daraus ausgeführt werden. Der Importeur oder Exporteur – in der Praxis meist ein beauftragter Zollagent oder Spediteur – meldet die Waren bei der zuständigen Zollbehörde an, legt die erforderlichen Dokumente vor (Handelsrechnung, Packliste, Ursprungsnachweis u.a.) und entrichtet fällige Zölle, Einfuhrumsatzsteuer sowie allfällige Sonderabgaben. Die Verzollung dient gleichzeitig drei staatlich","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/verzollung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T16:10:39.073579","citation":"https://www.wcoomd.org","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/verzollung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Verzollung · Erst durch die abgeschlossene Verzollung darf eine Sendung rechtmässig in ein Zollgebiet eingeführt oder daraus ausgeführt werden. · Quelle: https://www.wcoomd.org"}