{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Zollabfertigung","description":"Anders als die blosse Vorbereitung von Zolldokumenten bezeichnet die Zollabfertigung den behördlichen Verwaltungsakt, mit dem eine Zollstelle eingehende oder ausgehende Waren prüft und zur Weiterbeförderung freigibt. Importeur oder Spediteur reichen dazu die erforderlichen Unterlagen ein – Handelsrechnung, Packliste, Transportdokument und gegebenenfalls ein Ursprungszeugnis. Der Zoll gleicht Mengen, Warenbeschreibung und deklarierten Wert ab, berechnet fällige Abgaben und ordnet bei Bedarf eine ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/zollabfertigung-3","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T16:32:12.840873","citation":"https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_clearance","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zollabfertigung-3","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Zollabfertigung · Anders als die blosse Vorbereitung von Zolldokumenten bezeichnet die Zollabfertigung den behördlichen Verwaltungsakt, mit dem eine Zollstelle eingehende oder ausgehende Waren prüft und zur Weiterbeförderung freigibt. · Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_clearance"}