{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Zollabfertigung","description":"Sobald eine Warensendung eine Zollgrenze überschreitet oder in ein Zollgebiet eingeführt wird, setzt die Zollabfertigung ein. Die zuständige Zollbehörde prüft die eingereichten Dokumente – Handelsrechnung, Packliste, Ursprungszeugnis – sowie die Zollanmeldung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, setzt anfallende Einfuhrabgaben fest und erhebt diese. Je nach Warenkategorie und Risikoprofil des Anmelders kann zusätzlich eine physische Beschau angeordnet werden. Erst die behördliche Freigabe erlaub","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/zollabfertigung-4","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-23T15:31:44.107581","citation":"https://www.wcoomd.org","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zollabfertigung-4","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Zollabfertigung · Sobald eine Warensendung eine Zollgrenze überschreitet oder in ein Zollgebiet eingeführt wird, setzt die Zollabfertigung ein. · Quelle: https://www.wcoomd.org"}