{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Zollager","description":"Ein Zollager ist ein behördlich zugelassener Lagerort, an dem einfuhrabgabenpflichtige Waren unter zollrechtlicher Aufsicht verwahrt werden, ohne dass Einfuhrzölle oder Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig werden. Die Abgaben entstehen erst, wenn die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt oder einem anderen Zollverfahren – etwa der aktiven Veredelung oder der Ausfuhr – zugewiesen werden. Für Importeure und Transithandelsunternehmen ist das Zollager ein Instrument zur Liquiditätssteueru","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/zollager-2","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T18:02:48.060086","citation":"https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/customs-procedures-import_en","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zollager-2","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Zollager · Ein Zollager ist ein behördlich zugelassener Lagerort, an dem einfuhrabgabenpflichtige Waren unter zollrechtlicher Aufsicht verwahrt werden, ohne dass Einfuhrzölle oder Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig werden. · Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/customs-procedures-import_en"}