{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Zollfreie Verwendung","description":"Zollfreie Verwendung bezeichnet die zollrechtliche Bewilligung, Waren in einem definierten Gebiet (meist innerhalb einer Zollunion oder eines Präferenzraums) zu nutzen oder zu verarbeiten, ohne Zölle oder bestimmte andere Abgaben entrichten zu müssen. Die Bedingung dafür ist, dass die einschlägigen Ursprungsbestimmungen erfüllt sind oder die Ware unter ein spezifisches Zollprivileg fällt (z. B. bei Einfuhren aus Entwicklungsländern, Freihandelszonen oder bei grenzüberschreitenden Lieferketten mi","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/zollfreie-verwendung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-12T09:17:09.799344","citation":"https://en.wikipedia.org/wiki/Customs","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zollfreie-verwendung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Zollfreie Verwendung · Zollfreie Verwendung bezeichnet die zollrechtliche Bewilligung, Waren in einem definierten Gebiet (meist innerhalb einer Zollunion oder eines Präferenzraums) zu nutzen oder zu verarbeiten, ohne Zölle oder bestimmte andere Abgaben entrichten zu müssen. · Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs"}