{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Zollfreizone","description":"Im Unterschied zum Zolllager, bei dem die Ware formell im Zollgebiet verbleibt und ein laufendes Zollverfahren eröffnet ist, gilt Ware in einer Zollfreizone rechtlich als ausserhalb des nationalen Zollgebiets – Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchssteuern werden erst fällig, wenn sie in den freien Verkehr des Inlandsmarkts überführt wird. Eine Zollfreizone ist ein geografisch abgegrenztes, behördlich überwachtes Gebiet, in dem Waren gelagert, umgeschlagen, be- oder verarbeitet werden dürfen. Expo","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/zollfreizone-3","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T14:32:43.344730","citation":"https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0952","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zollfreizone-3","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Zollfreizone · Im Unterschied zum Zolllager, bei dem die Ware formell im Zollgebiet verbleibt und ein laufendes Zollverfahren eröffnet ist, gilt Ware in einer Zollfreizone rechtlich als ausserhalb des nationalen Zollgebiets – Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchssteuern werden erst fällig, wenn sie in den freien Verkehr des Inlandsmarkts überführt wird. · Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0952"}