{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Zolllager","description":"Sobald Importware einen behördlich zugelassenen Lagerort unter zollamtlicher Aufsicht erreicht, greift das Zolllagerverfahren: Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer werden nicht sofort fällig, sondern erst dann, wenn die Ware in den freien Verkehr überführt wird. Wird sie vorher wieder ausgeführt, entfallen die Abgaben vollständig. Für Handelsunternehmen und Logistikdienstleister entsteht daraus ein direkter Liquiditätsvorteil – kein Kapital ist in Zollzahlungen gebunden, bevor die Ware tatsächli","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/zolllager-2","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-23T18:52:57.988888","citation":"https://en.wikipedia.org/wiki/Bonded_warehouse","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zolllager-2","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Zolllager · Sobald Importware einen behördlich zugelassenen Lagerort unter zollamtlicher Aufsicht erreicht, greift das Zolllagerverfahren: Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer werden nicht sofort fällig, sondern erst dann, wenn die Ware in den freien Verkehr überführt wird. · Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Bonded_warehouse"}