{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Zulassung von Waren in ein Zollager","description":"Sobald eine Sendung in ein zugelassenes Zollager verbracht wird, greift das Zolllagerverfahren: Die Waren gelangen unter amtliche Zollaufsicht, ohne dass Einfuhrabgaben oder handelspolitische Massnahmen sofort fällig werden. Die Zollschuld ruht, solange die Ware im Lager verbleibt. Während dieser Zeit kann der Lagerinhaber die Güter lagern, für den Markt vorbereiten – etwa durch Umpacken oder Etikettieren – oder wieder ausführen, ohne den aufgeschobenen Zollstatus zu verändern. Erst die Überführ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/zulassung-von-waren-in-ein-zollager","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-23T13:40:28.150640","citation":"https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-procedures/customs-warehousing-procedure_en","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zulassung-von-waren-in-ein-zollager","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Zulassung von Waren in ein Zollager · Sobald eine Sendung in ein zugelassenes Zollager verbracht wird, greift das Zolllagerverfahren: Die Waren gelangen unter amtliche Zollaufsicht, ohne dass Einfuhrabgaben oder handelspolitische Massnahmen sofort fällig werden. · Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-procedures/customs-warehousing-procedure_en"}