Beim Grenzübertritt von Waren kommt das Grenzterminalzolllager ins Spiel: eine behördlich bewilligte, zollrechtlich kontrollierte Lagereinrichtung an einem Grenzterminal, in der Güter vorübergehend verwahrt werden können, ohne dass Zölle und Einfuhrsteuern sofort fällig werden.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Bonded_warehouse
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