Eine Listenregel im Ursprungsrecht ist eine produktspezifische Anforderung in einem Freihandelsabkommen, die für eine bestimmte Zolltarifposition vorschreibt, welche Be- oder Verarbeitungsschritte notwendig sind, damit ein Produkt als Ursprungsware eines Vertragslands gilt.
Quelle: https://www.wto.org/english/res_e/reser_e/ersd201103_e.htm
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