Wochenstrafe
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Wochenstrafe
Im Logistik- bzw. Vertragskontext: vertraglich vereinbarte Geldstrafe, deren Höhe sich nach einer Woche Verzögerung bei der Erfüllung einer Leistungszeit oder einer Lieferung richtet; zahlbar pro verstrichener Woche Verspätung.