Praeferenzverzicht Rueckwirkung
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/
Praeferenzverzicht Rueckwirkung beschreibt den rechtlichen Vorgang, bei dem der Verzicht auf eine prĂ€ferierte Zoll- oder Handelsregelung (z. B. UrsprungsprĂ€ferenz) so ausgestaltet ist, dass die Rechtsfolgen auch fĂŒr VorgĂ€nge oder VorgĂ€nge auftreten, die zeitlich vor dem Verzicht stattgefunden haben. Das bedeutet, dass sich die Wirkung des Verzichts rĂŒckwirkend auf bereits abgeschlossene Transaktionen, Zölle oder Ursprungseinstufungen erstrecken kann.
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