Veredelungsabschluss
Quelle: https://www.zoll.de/en/
Begriff aus dem Zoll- und Logistikbereich: formeller Abschluss des Veredelungsverfahrens, d. h. der Abschluss der Wertschöpfungsvorgänge an der Ware unter Zollaufsicht, mit dem die Veredelung beendet ist und die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeht oder wieder ausgeführt wird.