DDP Kostenübergang
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
DDP (Delivered Duty Paid) Kostenübergang bedeutet, dass der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zur benannten Lieferstelle trägt, einschließlich Zölle, Steuern, Abfertigung und Transportkosten; der Kostenübergang erfolgt bei der Lieferung an den Zielort, während der Käufer lediglich minimale Verantwortung hat.
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