01Gefahrgutklassen und UN-Nummern
Der IMDG-Code gliedert Gefahrgüter in 9 Klassen (teils mit Unterklassen):
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände (1.1–1.6)
- Klasse 2: Gase (2.1 entzündbar, 2.2 nicht entzündbar, 2.3 giftig)
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (4.1), selbstentzündlich (4.2), in Berührung mit Wasser entzündbar (4.3)
- Klasse 5: Oxidierende Stoffe (5.1) / Organische Peroxide (5.2)
- Klasse 6: Giftige (6.1) / Ansteckungsgefährliche (6.2) Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe (inkl. Lithium-Batterien, magnetisierte Stoffe, Umweltgefährdende Stoffe)
Jedes Gefahrgut hat eine UN-Nummer (vierstellig) und einen offiziellen Versandnamen. Diese Kombination bestimmt Verpackungs-, Kennzeichnungs-, Stauungs- und Segregationsregeln. Die Dangerous Goods List (Kapitel 3.2 IMDG) ist die zentrale Nachschlagetabelle.
02Verpackung, UN-Verpackungscodes und Verpackungsgruppen
Gefahrgut darf nur in UN-geprüften Verpackungen verschickt werden. Die UN-Verpackungscodierung (z.B. 4G/Y20/S) verschlüsselt Verpackungsart, Werkstoff, Baumuster, Prüfdichte und Baujahr. Wichtige Codes:
- 1A1: Stahlfass nicht abnehmbar
- 1H1: Kunststofffass nicht abnehmbar
- 3H1: Kunststoffkanister nicht abnehmbar
- 4G: Pappschachtel
- 4H2: Kunststoffkiste
- 6HA1: Kunststoffinnengefäß in Stahlhülle
Die Verpackungsgruppe (PG I, II oder III) bestimmt die Fallhöhe im Test, Stapeldruck, Dichtheit. PG I (hoch) erfordert robusteste Verpackungen, PG III (gering) ist am einfachsten. Die richtige Kombination aus UN-Code und PG ist Pflicht – ein falscher Code kann in der Haftungskette zur kompletten Frachtverweigerung führen.
03Kennzeichnung, Gefahrzettel und Versandstück-Beschriftung
Jedes Versandstück muss folgende Informationen tragen:
- UN-Nummer mit Präfix "UN" (z.B. UN 1263)
- Offizieller Versandname (Proper Shipping Name)
- Gefahrzettel (Danger Label) 10×10 cm, bei Haupt- und Nebengefahren
- Orientierungspfeile bei Flüssigkeiten
- Umweltgefährdend-Symbol ("Marine Pollutant") bei relevanten Stoffen
- Absender- und Empfängerangaben
Container tragen Grosszettel (Placards) 25×25 cm und UN-Nummer-Tafel, zusätzlich eine "Marine Pollutant"-Mark, falls Stoffe umweltgefährdend sind. Bei Tankcontainern kommen spezifische Tankplaketten (UN-Tanktafel mit Kemler-Zahl und UN-Nummer) dazu.
04Dokumentation: MDGD, CTU-Zertifikat und SDS
Der Dokumenten-Set für Gefahrgut See umfasst:
- Multimodal Dangerous Goods Declaration (MDGD): Das zentrale Shipper-Dokument, in dem der Versender UN-Nummer, Versandname, Klasse, PG, Menge, Verpackung, Notfallmassnahmen etc. deklariert. Muss vom Shipper oder beauftragter Person unterzeichnet sein.
- Container/Vehicle Packing Certificate (CTU-Pack-Zertifikat): Bestätigt ordnungsgemässes Stauen, Sichern und Trennung im Container gemäss IMDG 5.4.2 / CTU-Code.
- Sicherheitsdatenblatt (SDS) / Safety Data Sheet: Chemiesicherheits-Dokument des Herstellers (REACH). Kein Frachtpapier, aber oft Grundlage für die MDGD.
- Notfallpläne / EmS: IMDG-spezifische Schiffs-Notfallverfahren (EmS F-A bis F-Z für Feuer, S-A bis S-Z für Austritt).
Die Verantwortung liegt gestaffelt: Versender haftet für Deklaration, Packer für Staunung, Spediteur für Dokumentenprüfung, Reeder für Beförderung. Bei Fehlern in der MDGD drohen Strafen zwischen 2.000 und 250.000 EUR, im US-Bereich auch weit mehr.
05Stauung, Segregation und Kompatibilität
Im Seeschiff werden Gefahrgüter nach Stauungskategorien A–E auf oder unter Deck verladen, abhängig von Klasse, Passagier-Mitführung und Meeresverschmutzungsgefahr. Die Segregation definiert, welche Klassen in welchem Abstand gelagert werden dürfen:
- "Away from": mind. 3 m getrennt
- "Separated from": getrennte Laderäume, bei Deckverladung 6 m
- "Separated by a complete compartment or hold": zusätzliche Trennräume
- "Separated longitudinally": Längstrennung des gesamten Schiffsraums
Die Segregationstabelle (IMDG 7.2.4) ist das zentrale Nachschlagewerk. Bei mehrfachen Gefahrklassen einer Sendung gilt die strengste Regel. Für Container-Schiffe übernimmt die Reederei die Stauplanung, prüft aber anhand der übermittelten Deklarationen – Fehlangaben können zu Umladungen am ersten Hafen und Demurrage führen.
06Häufige Fehler und Zwischenfälle
Top-5-Ursachen für IMDG-Zwischenfälle und Ablehnungen:
- Fehlklassifizierung: Lithium-Batterien als "Batterie" statt UN 3480/3481/3090/3091 deklariert.
- Falsche Verpackung: 4G-Karton für PG II statt 4GV erforderlich.
- Missing Marine Pollutant: Umweltgefährdende Stoffe ohne korrekte Kennzeichnung.
- Undeklarierter "Hidden DG": Parfüm, Spraydosen, Batterien in E-Com-Sendungen.
- Unterzeichnung der MDGD durch Nicht-Berechtigte: häufige Ursache für Ablehnung am Gate.
Prävention: Gefahrgutbeauftragter (DGSA) bestellt, jährliches Training, elektronisches Pre-Advice-System für die Reederei, Audit der Verpacker. Hausaudits bei Packern mit vielen Ausnahmen zahlen sich aus.