01Die Compliance-Landschaft 2026 im Überblick
Die folgenden Regelwerke wirken parallel – mit unterschiedlichen Triggern und Nachweispflichten:
- LkSG (DE): Sorgfaltspflicht über eigene Geschäftsbereiche und unmittelbare Zulieferer. Risikoanalyse, Beschwerdemechanismus, Berichtspflicht gegenüber BAFA.
- CSDDD (EU): Erweitert LkSG auf die gesamte "chain of activities" inkl. mittelbarer Zulieferer, mit zivilrechtlicher Haftung.
- CBAM: Carbon Border Adjustment Mechanism – ab 2026 Zertifikatspflicht für Importe aus Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Dünger, Strom, Wasserstoff.
- EUDR: Verordnung gegen Entwaldung; betrifft Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Rinder und Derivate.
- Sanktionen EU/US/UK/CH: Listen- und Güter-bezogen (Dual-Use, Exportkontrolle). Regelmäßige Pakete seit 2022.
- DAC7 / Plattformmeldepflichten: Für Logistik-Marketplaces relevant.
Die Herausforderung ist nicht jede Regel einzeln – sondern die Orchestrierung: Wer hält welche Daten, wer triggered welchen Prozess, wer steht im Audit im Feuer?
02LkSG in der Praxis: Die 9-Punkte-Liste
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt neun Umsetzungselemente, die jährlich an die BAFA berichtet werden:
- Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung
- Risikoanalyse (mind. 1× jährlich und anlassbezogen)
- Risikomanagementverfahren
- Präventionsmassnahmen im eigenen Geschäftsbereich
- Präventionsmassnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern
- Abhilfemassnahmen bei festgestellten Verstössen
- Beschwerdeverfahren (intern und extern zugänglich)
- Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern bei Substantiated Information
- Dokumentation und Berichterstattung
Für Logistiker und Spediteure ist relevant: Der Transport ist Teil des eigenen Geschäftsbereichs, Carrier-Auswahl und Subunternehmer-Ketten sind der unmittelbare Zulieferer. Das BAFA prüft Fallbeispiele vor allem in Zusammenhang mit Fahrerarbeitszeiten, Scheinselbstständigkeit und Dumping-Strukturen.
03CSDDD – Was ändert sich für Unternehmen
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive geht deutlich über LkSG hinaus:
- Tieferer Scope: Die gesamte "chain of activities" (vorgelagerte Wertschöpfung, teils nachgelagert) ist erfasst, nicht nur unmittelbare Zulieferer.
- Zivilrechtliche Haftung: Betroffene können vor EU-Gerichten Schadenersatz verlangen.
- Schwellen: Ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. EUR Umsatz (stufenweise ab 2027, volle Wirkung 2029).
- Klimaplan: Unternehmen müssen einen 1,5°C-kompatiblen Transition-Plan aufsetzen und umsetzen.
Für Logistik heisst das: Sub-Tier-Transparenz (bis Produzent) wird erforderlich. Digitalisierte Lieferanten-Plattformen, blockchain-basierte Chain-of-Custody und standardisierte Due-Diligence-Fragebögen (z.B. DDI-Framework) werden Pflichtwerkzeuge.
04CBAM: Operative Umsetzung ab 2026
Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist 2026 in der definitiven Phase. Kernpflichten:
- CBAM-Anmeldung: Importeure müssen als "authorised CBAM declarant" registriert sein.
- Quartalsberichte: Emissionsdaten pro Sendung, inkl. direkter und indirekter Emissionen (PCF-Logik).
- Zertifikatskauf: Ab 2026 müssen Zertifikate entsprechend den eingebetteten Emissionen gekauft werden. Preis orientiert an EU-ETS.
- Lieferantendaten: Produzenten in Drittstaaten müssen Emissionsdaten liefern, alternativ Default-Werte (höher, teurer).
Für Transport- und Zolldienstleister bedeutet das: CBAM-Datenflüsse in die Zollanmeldung integrieren, Kundenaufklärung betreiben, Produzenten-Netzwerk unterstützen. Die Bußgelder bei Verstoss liegen bei 10–50 EUR/t CO2-Äq. plus Nachkauf.
05Sanktionen und Exportkontrolle
Die Sanktionsregime (EU, US OFAC, UK, CH SECO) und Exportkontrolle (Dual-Use-VO, US EAR) sind seit 2022 das dynamischste Compliance-Feld. Kernprozesse:
- Listenabgleich (Screening): Alle Geschäftspartner (Käufer, Verkäufer, Agenten, Banken, Reedereien, Endnutzer) gegen Sanktionslisten. Daily refresh.
- Güterkontrolle: Prüfung gegen EU-Dual-Use-Liste (VO 2021/821), US ECCN, national Annexe, sektorale Verbote (RU, IR, BY).
- Endverwendung / Endverbleib: End-User-Statement, gegebenenfalls Exportkontroll-Nachweise (Deemed Export, License Exceptions).
- Verstärkte Sorgfalt: Bei Umgehungsverdacht (Drittländer wie AM, KZ, TR, UAE) erhöhter Prüfstandard.
Die Strafen sind existenzgefährdend: OFAC verhängt Millionenstrafen, BAFA und BMWK greifen mit Entzug von BAFA-Registrierung durch. Für Spediteure gilt: Haftung entlang Transportkette. Selbst bei Frachtführer- oder 3PL-Rolle greift Mitverantwortung, wenn Screening unterbleibt.
06Operatives Setup: Rollen, Daten, Tools
Wer 2026 nicht ins Schleudern kommen will, braucht ein integriertes Setup:
- Governance: Compliance-Verantwortlicher mit Prokura, direkte Berichtslinie an die Geschäftsleitung.
- Daten: Master-Data-Management für Partner, Warenverzeichnisse (HS/ECCN), Ursprung, CO2-Footprint.
- Screening-Tool: Automatisiertes Sanktionsscreening (z.B. Dow Jones, Refinitiv, LexisNexis, AEB, MIC-Cust).
- Workflow: Klare Hold/Release-Regeln bei Treffern, Eskalationsleitfaden, Entscheidungsprotokoll (BAFA-/Zoll-Audit-ready).
- Training: Jährliche Schulungen für Operations, Sales, Einkauf, Disposition; Spezialtrainings für Exportkontrolle.
- Audit-Readiness: 7-Jahre-Aufbewahrungsfrist, nachvollziehbare Entscheidungsketten, Risiko-Register.
Die Investition in Prozesse und Tools rentiert sich meist im ersten ernsthaften Audit – oder spätestens, wenn ein Bussgeld vermieden wird. Wer CSDDD ernst nimmt, baut schon heute auf, was 2027 Pflicht wird.