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FrachtdokumentAktualisiert 15. Oktober 2025

EUR.1 — Warenverkehrsbescheinigung

Präferenz-Ursprungsnachweis für bestimmte bilaterale Abkommen (z. B. EU–Vietnam, EU–Chile). Wird vom Zollamt des Exportlandes abgestempelt.

Präferenz-Ursprungsnachweis für bestimmte bilaterale Abkommen (z. B. EU–Vietnam, EU–Chile). Wird vom Zollamt des Exportlandes abgestempelt.

Verkehrsträger: Alle. Aussteller: Zoll des Exportlandes.

Abkürzung
EUR.1
Verkehrsträger
Alle
Aussteller
Zoll des Exportlandes

01Funktion und Rechtsgrundlage

Präferenz-Ursprungsnachweis für bestimmte bilaterale Abkommen (z. B. EU–Vietnam, EU–Chile). Wird vom Zollamt des Exportlandes abgestempelt.

Das Dokument wird typischerweise zusammen mit der Handelsrechnung, Packliste und ggf. Ursprungs-/Präferenzdokumenten übermittelt. Bei grenzüberschreitendem Verkehr verlangen Zoll- und Sicherheitsbehörden die vorherige elektronische Datenübermittlung (z. B. ICS2).

02Pflichtangaben und Inhalt

Zu den standardmässig geforderten Angaben gehören Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Warenwert, Incoterm, HS-Code und Ursprungsland. Für dokumentenbasierte Zahlungen (L/C, Akkreditiv) sind Formalia-Abweichungen häufigster Ablehnungsgrund.

03Ausstellung und Handhabung

Aussteller: Zoll des Exportlandes. In der Praxis werden die meisten Dokumente elektronisch erzeugt (EDI, eAWB, eB/L Pilotprogramme wie BIMCO und DCSA). Für hochwertige Sendungen bleibt das Original-Dokument nach wie vor relevant, insbesondere im Banken-Geschäft.

Themen

EUR.1WarenverkehrsbescheinigungPräferenzUrsprung

Weiterführende Ressourcen