01Funktion und Rechtsgrundlage
Präferenz-Ursprungsnachweis für bestimmte bilaterale Abkommen (z. B. EU–Vietnam, EU–Chile). Wird vom Zollamt des Exportlandes abgestempelt.
Das Dokument wird typischerweise zusammen mit der Handelsrechnung, Packliste und ggf. Ursprungs-/Präferenzdokumenten übermittelt. Bei grenzüberschreitendem Verkehr verlangen Zoll- und Sicherheitsbehörden die vorherige elektronische Datenübermittlung (z. B. ICS2).
02Pflichtangaben und Inhalt
Zu den standardmässig geforderten Angaben gehören Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Warenwert, Incoterm, HS-Code und Ursprungsland. Für dokumentenbasierte Zahlungen (L/C, Akkreditiv) sind Formalia-Abweichungen häufigster Ablehnungsgrund.
03Ausstellung und Handhabung
Aussteller: Zoll des Exportlandes. In der Praxis werden die meisten Dokumente elektronisch erzeugt (EDI, eAWB, eB/L Pilotprogramme wie BIMCO und DCSA). Für hochwertige Sendungen bleibt das Original-Dokument nach wie vor relevant, insbesondere im Banken-Geschäft.