Zum Inhalt springen
FrachtdokumentAktualisiert 15. Oktober 2025

Sicherheitsdatenblatt (SDS/MSDS)

Chemiedatenblatt nach REACH/CLP (16 Abschnitte). Für Transport entscheidend: Abschnitt 14 (Angaben zum Transport).

Chemiedatenblatt nach REACH/CLP (16 Abschnitte). Für Transport entscheidend: Abschnitt 14 (Angaben zum Transport).

Verkehrsträger: Alle. Aussteller: Hersteller / Lieferant.

Abkürzung
SDS
Verkehrsträger
Alle
Aussteller
Hersteller / Lieferant

01Funktion und Rechtsgrundlage

Chemiedatenblatt nach REACH/CLP (16 Abschnitte). Für Transport entscheidend: Abschnitt 14 (Angaben zum Transport).

Das Dokument wird typischerweise zusammen mit der Handelsrechnung, Packliste und ggf. Ursprungs-/Präferenzdokumenten übermittelt. Bei grenzüberschreitendem Verkehr verlangen Zoll- und Sicherheitsbehörden die vorherige elektronische Datenübermittlung (z. B. ICS2).

02Pflichtangaben und Inhalt

Zu den standardmässig geforderten Angaben gehören Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Warenwert, Incoterm, HS-Code und Ursprungsland. Für dokumentenbasierte Zahlungen (L/C, Akkreditiv) sind Formalia-Abweichungen häufigster Ablehnungsgrund.

03Ausstellung und Handhabung

Aussteller: Hersteller / Lieferant. In der Praxis werden die meisten Dokumente elektronisch erzeugt (EDI, eAWB, eB/L Pilotprogramme wie BIMCO und DCSA). Für hochwertige Sendungen bleibt das Original-Dokument nach wie vor relevant, insbesondere im Banken-Geschäft.

Themen

SDSMSDSREACHCLPSicherheitsdatenblatt

Weiterführende Ressourcen