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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

AEO — Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Zertifizierung für Unternehmen mit hoher Zuverlässigkeit bei Zoll- und Sicherheitsprozessen. Vorteile: weniger Kontrollen, Vereinfachungen, bessere Wettbewerbsstellung.

Zertifizierung für Unternehmen mit hoher Zuverlässigkeit bei Zoll- und Sicherheitsprozessen. Vorteile: weniger Kontrollen, Vereinfachungen, bessere Wettbewerbsstellung.

Rechtsgrundlage: UZK Art. 38.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 38
Typischer Use-Case
Speditionen, Verlader, Hersteller mit regelmässigem internationalem Handel.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Zertifizierung für Unternehmen mit hoher Zuverlässigkeit bei Zoll- und Sicherheitsprozessen. Vorteile: weniger Kontrollen, Vereinfachungen, bessere Wettbewerbsstellung.

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

Speditionen, Verlader, Hersteller mit regelmässigem internationalem Handel.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: AEO-Antrag, Selbstbewertungsfragebogen, Betriebsprüfung durch Zoll, fortlaufende Aufrechterhaltung.

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

AEOAuthorised Economic OperatorUZK 38Zertifikat

Weiterführende Ressourcen