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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

Aktive Veredelung

Nicht-Unionswaren werden ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in die EU eingeführt, be-/verarbeitet und anschliessend wiederausgeführt oder in den freien Verkehr überführt.

Nicht-Unionswaren werden ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in die EU eingeführt, be-/verarbeitet und anschliessend wiederausgeführt oder in den freien Verkehr überführt.

Rechtsgrundlage: UZK Art. 256.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 256
Typischer Use-Case
EU-Produktion für den Export, Lohnfertigung im Auftrag ausländischer Unternehmen.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Nicht-Unionswaren werden ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in die EU eingeführt, be-/verarbeitet und anschliessend wiederausgeführt oder in den freien Verkehr überführt.

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

EU-Produktion für den Export, Lohnfertigung im Auftrag ausländischer Unternehmen.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: Bewilligung, Veredelungsbilanz, Ausbeute-Koeffizient, ggf. Sicherheitsleistung.

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

Aktive VeredelungInward ProcessingUZK 256

Weiterführende Ressourcen