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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

Ausfuhrverfahren

Standard-Export-Verfahren: Zollanmeldung beim Binnenzollamt, Ausgangsvermerk an der EU-Aussengrenze.

Standard-Export-Verfahren: Zollanmeldung beim Binnenzollamt, Ausgangsvermerk an der EU-Aussengrenze.

Rechtsgrundlage: UZK Art. 269.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 269
Typischer Use-Case
Jede Ausfuhr von Unionswaren in Drittländer; Mehrwertsteuer-Befreiung nach Nachweis des Ausgangsvermerks.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Standard-Export-Verfahren: Zollanmeldung beim Binnenzollamt, Ausgangsvermerk an der EU-Aussengrenze.

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

Jede Ausfuhr von Unionswaren in Drittländer; Mehrwertsteuer-Befreiung nach Nachweis des Ausgangsvermerks.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: ATLAS/AES-Anmeldung, MRN, Ausgangsvermerk, ggf. Ausfuhrgenehmigung (Dual-Use, Sanktionen).

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

AusfuhrExportAESMRNAusgangsvermerk

Weiterführende Ressourcen