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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

Passive Veredelung

Union-Waren werden vorübergehend ausgeführt zur Be-/Verarbeitung in einem Drittland, danach mit reduziertem Einfuhrabgabenbetrag wiedereingeführt ("Differenzverzollung").

Union-Waren werden vorübergehend ausgeführt zur Be-/Verarbeitung in einem Drittland, danach mit reduziertem Einfuhrabgabenbetrag wiedereingeführt ("Differenzverzollung").

Rechtsgrundlage: UZK Art. 259.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 259
Typischer Use-Case
Lohnfertigung im Ausland (z. B. Textilveredelung, Maschinenreparatur), Reparatur ausserhalb Garantie.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Union-Waren werden vorübergehend ausgeführt zur Be-/Verarbeitung in einem Drittland, danach mit reduziertem Einfuhrabgabenbetrag wiedereingeführt ("Differenzverzollung").

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

Lohnfertigung im Ausland (z. B. Textilveredelung, Maschinenreparatur), Reparatur ausserhalb Garantie.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: Bewilligung, Nachweis der Warennämlichkeit, Frist zur Wiedereinfuhr.

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

Passive VeredelungOutward ProcessingUZK 259

Weiterführende Ressourcen