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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

T2 — Internes Versandverfahren

Für Unionswaren, die über das Gebiet eines Drittlandes (z. B. Schweiz, EFTA) befördert werden, ohne ihren Status zu verlieren.

Für Unionswaren, die über das Gebiet eines Drittlandes (z. B. Schweiz, EFTA) befördert werden, ohne ihren Status zu verlieren.

Rechtsgrundlage: UZK Art. 227.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 227
Typischer Use-Case
Lieferungen von Deutschland nach Italien über die Schweiz; innergemeinschaftlicher Warenverkehr via EFTA.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Für Unionswaren, die über das Gebiet eines Drittlandes (z. B. Schweiz, EFTA) befördert werden, ohne ihren Status zu verlieren.

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

Lieferungen von Deutschland nach Italien über die Schweiz; innergemeinschaftlicher Warenverkehr via EFTA.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: NCTS, gegebenenfalls Sicherheit, Common Transit Convention.

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

T2VersandverfahrenEFTACommon TransitNCTS

Weiterführende Ressourcen