01Wie funktioniert das Verfahren?
Nicht-Unionswaren dürfen unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden, ohne dass Einfuhrabgaben anfallen. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erst bei Auslagerung.
Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).
02Typische Anwendungsfälle
Distribution in mehrere Drittländer, Pufferlager zur Nachfrage-Abdeckung, Optimierung von Zoll- und Liquiditätskosten.
Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?
03Voraussetzungen und Dokumentation
Anforderungen: Bewilligung (AEO empfohlen), Lagerbuchführung, Inventur, regelmässige Mengenabgleiche.
Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.