Term | Definition |
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Nachtfahrverbot | In der Schweiz herrscht zwischen 22:00 und 05:00 für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen ein Fahrverbot. Ausnahmen: Frischedienste, Personentransporte, Medical etc.
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Nachtfahrverbot | In der Schweiz herrscht zwischen 22:00 und 05:00 für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen ein Fahrverbot. Ausnahmen: Frischedienste, Personentransporte, Medical etc.
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