Term | Definition |
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Gefahrübergang | festgelegter Zeitpunkt, an dem Nutzen und Schaden (Risiko der Beschädigung oder des Verlustes) an einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
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Gefahrübergang | festgelegter Zeitpunkt, an dem Nutzen und Schaden (Risiko der Beschädigung oder des Verlustes) an einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
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