Term | Definition |
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Transportgerechte Verpackung |
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Transportkosten | Transportkosten welche im Rahmen eines Frachvertrages vergütet werden.
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Transportlogistik | Die Transportlogistik im eigentlichen Sinne beschäftigt sich mit der physikalischen Verbringung von Gütern (fest, flüssig, gasförmig) zwischen verschiedenen Orten innerhalb von Logistiknetzwerken (Transportnetzstruktur). Der Transport wird dabei durch einen Frachtführer oder durch einen Spediteur im Selbsteintritt durchgeführt. Die Transportorganisation übernimmt der Spediteur oder ein Logistikdienstleister, der in der Regel zusätzliche Leistungen rund um die Transportlogistik anbietet. Charakteristisch in der Kostenstruktur der Transportlogistik sind klassisch degressive Kostenverläufe. Hieraus ergeben sich die Bestrebungen der Transportbündelung auf Langstrecken oder auf Zulieferungen (Güterverkehrszentrum, Güterverteilzentrum). Dieser Teilbereich der Logistik ist durch die starke Differenzierung der Transportdienstleister, durch umweltpolitische Bestrebungen sowie vereinzelt durch Projekte der Stadt- oder Citylogistik entstanden.
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Transportversicherung | Mit der Transportversicherung werden die Transportrisiken wie Verlust oder Beschädigung abgedeckt.
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Überseetransport | Transport von Ware über die See (Hochsee).
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Umlagerung | Wenn in der Lagerlogistik eine Lagereinheit bsp. aus Platzgründen aus- und an einem optimaleren Lagerplatz wieder eingebucht wird.
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UN Nummer | Vierstellige Nummer zur Identifikation von Gefahrgut.
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Ursprungsland | Land, in welchem ein Produkt hergestellt wurde. Sollten mehrere Länder an der Herstellung beteiligt sein ist das Ursprungsland dasjenige, in welchem die letzte wesendtliche Verarbeitung vorgenommen wurde.
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Ursprungsnachweis | Es gibt verschiedene Formen von Ursprungsnachweisen: Rechnungserklärung auf der Handelsrechnung, Warenverkehrsbescheinigung EUR 1, Allgemeines Präferenzsystem (APS) Form. A etc. Alle diese Ursprungsnachweise führen beim Importland dazu, dass entweder gar kein Zoll oder nur ein ermässigter Zoll zu bezahlen ist. Die unrechtmässige Ausstellung eines Ursprungsnachweises führt zu einem Strafverfahren.
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Ursprungszeugnis | Certificate of origin. Es dient zur ofiziellen Bestätigung des Warenursprungs
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Verkehrsträger | Strasse, Schienen, Wasser, See, Luft.
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Verlader | Derjenige der die Sendung erstmals auf ein Transportmittel verlädt.
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Verladerampe | Plattform auf der Höhe der Transportmittel, welche für die Be- und Entladung eingesetzt werden.
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Verlagerungspolitik | Bemühungen der Politik den Transitverkehr von der Strasse auf die Bahn zu verlagern.
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Verpackung | Packgut welches dazu dient das Transportgut gegen Umwelteinflüsse und Beschädigungen zu schützen.
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