Zoll

Import

Wir unterscheiden zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen (privaten) Importen.

Private Importe

Bei den privaten Importen darf der Transport und die Anmeldung der Güter beim Zollamt nur durch die Privatperson selber durchgeführt werden. Dies darf kein Spediteur für Sie übernehmen!

Genaue Informationen dazu erhalten Sie hier

Gewerbliche Importe

Gewerbliche Importe müssen über ein Güterzollamt verzollt werden. Eine EU (Bsp. DE) Ausfuhr und eine CH Einfuhr muss angemeldet werden. Eine Ausfuhr aus einem EU-Land kann bis zu einem Warenwert von Euro 999.00 am Grenzzollamt ausgestellt und abgefertigt werden. Höhere Ausfuhren müssen beim Kreiszollamt des Warenversenders (EU Binnenzollamt) eröffnet werden. Bei der Einfuhr in die Schweiz fallen Steuer- und Zollabgaben an, welche der Zollverwaltung entrichtet werden müssen.

Berechnung: MWST Abgaben bei normalen Handelsgütern = 8% des Warenwertes

Zollabgaben: Zollfrei bei Ware aus der EU mit Rechnungserklärung oder EUR1 Formular.

Mit ed-dec web kann man mit einer entsprechenden Internetapplikation von einem frei wählbaren Ort aus erstellen und an die EZV übermitteln. Gewisse zolltechnische Grundkenntnisse müssen allerdings vorhanden sein, um e-dec web sinnvoll und sicher einsetzen zu können. So muss etwa ein Zollbeteiligter in der Lage sein, eine zutreffende Warennummer (Tarifnummer) im entsprechenden Verzeichnis Tares zuorden zu können, die ausländischen Warenwerte korrekt umrechnen, die Art der gewünschten Veranlagung mit allen Folgeanforderungen korrekt wählen und ausfüllen.

Benötigte Infos:

  • Ausfuhr vom Absender
  • Handelsrechnung / Packliste
  • EUR1 oder Ursprungserklärung auf Rng..
  • MWst Nummer vom Importeur
  • ZAZ Konto vom Importeur – falls vorhanden. Alternativ ZAZ Nummer vom Spediteur.

Die Eidgenössische Zollverwaltung empfiehlt zollpflichtigen Personen ohne diese Kenntnisse für die Erstellung der Zollanmeldung die Hilfe eines berufsmässigen Zollanmelders / Spediteurs in Anspruch zu nehmen.

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Export:

Eine Export Zollabfertigung besteht aus 2 Teilen:

  • Schweizer Ausfuhrabfertigung
  • Einfuhr im Bestimmungsland oder EU Verzollung

 

Ausfuhr

Die Schweizer Ausfuhranmeldung kann durch einen Zollagenten Ihrer Wahl oder auch von ihnen selber durchgeführt werden. 

Einfuhr

Die Einfuhr im Bestimmungsland kann bei einem an der Schweiz angrenzenden Land direkt an der Übertrittsgrenze (Bsp. CH nach DE in Basel, Weil/Rhein) oder bei einem nicht angrenzenden Land im Binnenzollamt vorgenommen werden. Alternativ kann eine sogenannte EU Verzollung vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist ein Fiskalvertreter in Deutschland, und/oder eine deutsche Steuernummer.