Abgabenhaftung
Quelle: https://www.zoll.de
Die Abgabenhaftung bezeichnet die vertragliche oder gesetzliche Pflicht einer Partei (oft Importeur, Frachtführer oder Zollverpflichtete), Abgaben wie Zölle, Steuern und Gebühren zu zahlen bzw. sicherzustellen, dass diese entrichtet werden, sowie gegebenenfalls für Nichtzahlung zu haften.
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