Sobald ein besonderes Zollverfahren eröffnet wird – etwa gemeinschaftlicher Versand, Zolllagerung, aktive Veredelung oder vorübergehende Verwendung – tritt die Absicherung von Zollverfahren in Kraft: Die Zollbehörde verlangt den Nachweis, dass eine entstehende Zollschuld tatsächlich beigetrieben werden kann.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/union-customs-code_en
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.