AEO-Antragsablehnung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/businesses/simplifications/authorized-economic-operator_en
Eine AEO-Antragsablehnung ist die behördliche Entscheidung, einen Antrag auf Anerkennung als Authorized Economic Operator (AEO) abzulehnen. Das bedeutet, dass der Antragsteller die Voraussetzungen, Sicherheits- oder Zuverlässigkeitskriterien gemäß den AEO-Vorschriften nicht erfüllt hat, weshalb die Erteilung der AEO-Zertifizierung verweigert wird.
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