Eine AEO-Antragsablehnung ist die schriftliche behördliche Entscheidung einer Zollbehörde, einen eingereichten Antrag auf den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO â Authorised Economic Operator) abzulehnen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/authorised-economic-operator-aeo_en
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Teile dein Wissen, stelle RĂŒckfragen oder ergĂ€nze unsere ErklĂ€rung mit deinem Praxis-Know-how. Alle BeitrĂ€ge werden vor der Veröffentlichung moderiert.