Eine AEO-Antragsablehnung ist die schriftliche behördliche Entscheidung einer Zollbehörde, einen eingereichten Antrag auf den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO â Authorised Economic Operator) abzulehnen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/authorised-economic-operator-aeo_en
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