Amtshilfeablehnung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe
Die Amtshilfeablehnung ist eine rechtsverbindliche Entscheidung einer Behörde, mit der die Erteilung von Amtshilfe gegenüber einer anderen Behörde oder Stelle verweigert wird. Damit wird eine Aufforderung oder Bitte um Unterstützung durch Verwaltungsbehörden abgelehnt.