Die behördliche Registrierung als angemeldeter Versender verschafft Unternehmen das Recht, Gefahrgüter eigenverantwortlich zu verpacken, zu kennzeichnen und zur Beförderung aufzugeben – und dabei eine erweiterte, dokumentierte Eigenverantwortung gegenüber dem Standardversender zu übernehmen.
Quelle: https://unece.org/transport/danger/publi/adr/adr2021/21-contentse.html#1.4.1.1
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.