Eine typische Praxissituation fĂŒr Textil- und Bekleidungsexporteure aus ASEAN-LĂ€ndern: Damit Bekleidung im ASEAN-Japan-Freihandelsabkommen von reduzierten ZollsĂ€tzen profitiert, muss oft ein bestimmter «Tarifsprung» nachgewiesen werden â das heisst, dass die Bekleidung aus Garnen oder Stoffen hergestellt wurde, die selbst ASEAN-Ursprungs sind oder dort wesentlich verarbeitet wurden.
Quelle: https://www.miti.gov.my/miti/resources/ASEAN%20Japan%20FTA%20-%20Guidelines%20on%20Rules%20of%20Origin.pdf
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