Eine Ausnahmebewilligung Langtransport ist eine behördliche Einzelgenehmigung, die es Transportunternehmen erlaubt, von nationalen Vorschriften über zulässige Fahrzeiten, Lenkzeiten oder Streckenlängen abzuweichen.
Quelle: https://www.transportrecht-portal.de/ausschluss-gem-§-70-stdv/ausschluss-von-der-pflicht-zu-genehmigung-fuer-langtransporte-40839
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