Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 6. Okt. 2026
Ausschliessliche Wirtschaftszone
Die ausschliessliche Wirtschaftszone (AWZ) ist ein Meeresgebiet, das sich gemäss UNO-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) bis zu 200 Seemeilen ab der Basislinie der Küste erstreckt.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert:
Quelle: https://www.un.org/depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_e.pdf
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
115
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Die ausschliessliche Wirtschaftszone (AWZ) ist ein Meeresgebiet, das sich gemäss UNO-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) bis zu 200 Seemeilen ab der Basislinie der Küste erstreckt. Der Küstenstaat besitzt dort souveräne Rechte zur Erkundung, Nutzung und Verwaltung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen (Fischerei, Öl, Gas, Windenergie), übt aber – anders als in seinen Hoheitsgewässern, die sich nur bis 12 Seemeilen erstrecken – keine volle territoriale Souveränität aus. Andere Staaten geniessen in der AWZ weiterhin Freiheiten wie Schifffahrt und Überflug. Für die rechtliche Einordnung von Zwischenfällen auf See ist die Unterscheidung wichtig: Ein Angriff in der AWZ eines Staates wird völkerrechtlich anders beurteilt als ein Angriff in dessen Hoheitsgewässern, da die AWZ kein Staatsgebiet im engeren Sinn ist.
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