Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 18. Juni 2026
Bahnaufsicht der Bundesnetzagentur
Die Bahnaufsicht der Bundesnetzagentur sichert den diskriminierungsfreien Zugang zum deutschen Schienennetz – sie stellt damit sicher, dass Eisenbahnunternehmen unabhängig von ihrer Eigentümerstruktur zu fairen Bedingungen Trassen beantragen und nutzen können.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Eisenbahn/start.html
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
80
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Die Bahnaufsicht der Bundesnetzagentur sichert den diskriminierungsfreien Zugang zum deutschen Schienennetz – sie stellt damit sicher, dass Eisenbahnunternehmen unabhängig von ihrer Eigentümerstruktur zu fairen Bedingungen Trassen beantragen und nutzen können. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt Eisenbahnunternehmen, überwacht die Einhaltung von Trassenentgelten und Infrastrukturnutzungsbedingungen und schlichtet Streitigkeiten zwischen Netzbetreibern und Zugangsberechtigten. Für den Schienengüterverkehr ist diese Regulierung unmittelbar praxisrelevant: Slot-Vergaben, Entgeltprüfungen und Zugangsanträge laufen über den regulierten Rahmen der Behörde. Die BNetzA ist damit eine der zentralen Institutionen des liberalisierten deutschen Eisenbahnmarkts.
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