Ein Beauftragter Versender ist eine natürliche oder juristische Person, die von der zuständigen Behörde ermächtigt wurde, gefährliche Güter nach ADR eigenständig zu verpacken, zu kennzeichnen, zu etikettieren und zur Beförderung aufzugeben.
Quelle: https://unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/publi/adr/ADR2023/English/Part1.pdf
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