Beförderungspflichten der Spedition
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/spedition-47373
Die Beförderungspflichten der Spedition umfassen die vertraglich übernommenen Aufgaben eines Spediteurs, insbesondere die Organisation und Durchführung des Transports, die Annahme, Lagerung, den Umschlag sowie die termingerechte Ablieferung der Güter an den Bestimmungsort unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften.
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