Die Berichterstattung über Gefahrgutzwischenfälle ist eine gesetzliche Meldepflicht, die Beförderer, Absender und Lagerbetreiber verpflichtet, Unfälle, Lecks, Beschädigungen oder sonstige Vorfälle beim Umgang mit gefährlichen Gütern unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden.
Quelle: https://www.phmsa.dot.gov/hazmat/incident-reporting-investigation
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