Die Berichterstattung ĂŒber GefahrgutzwischenfĂ€lle ist eine verbindliche Meldepflicht: Beförderer, Absender und Lagerbetreiber mĂŒssen Behörden (Gefahrgutamt, Polizei, Umweltbehörden) unverzĂŒglich ĂŒber UnfĂ€lle, Lecks, BeschĂ€digungen oder sonstige VorfĂ€lle beim Transport, bei der Handhabung oder Lagerung gefĂ€hrlicher Stoffe informieren.
Quelle: https://www.phmsa.dot.gov/hazmat/incident-reporting-investigation
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