Die Berichterstattung ĂŒber GefahrgutzwischenfĂ€lle ist eine gesetzliche Meldepflicht, die Beförderer, Absender und Lagerbetreiber verpflichtet, UnfĂ€lle, Lecks, BeschĂ€digungen oder sonstige VorfĂ€lle beim Umgang mit gefĂ€hrlichen GĂŒtern unverzĂŒglich an die zustĂ€ndigen Behörden zu melden.
Quelle: https://www.phmsa.dot.gov/hazmat/incident-reporting-investigation
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