Bevollmächtigter Ausführer
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-declarations/representatives_en
Ein bevollmächtigter Ausführer ist eine natürliche oder juristische Person, die vom tatsächlichen Exporteur schriftlich ermächtigt wurde, alle notwendigen Ausfuhranmeldungen und Zollformalitäten für den Export von Waren bei den Zollbehörden durchzuführen.
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