Sobald ein Speditionsunternehmen sein Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, erteilt die zuständige Behörde eine Bewilligungsnummer, die dem Unternehmen das Recht zur gewerbsmässigen Güterspedition und Frachtvermittlung verbrieft.
Quelle: https://www.kba.de/DE/Themen/Transportwesen/transportwesen_node.html
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